bb) Dr. E. R. erklärte zu ihrem Schreiben vom 17. Januar 2006 (kläg. act. 11, insbes. S. 2 Abs. 2 Satz 1), die Beklagten hätten Klarheit schaffen wollen, nachdem sie der Klägerin eine halbe Million Euro bezahlt hätten, "und wir hatten nichts" (EV E. R. S. 3 Mitte, S. 10 oben). Zwischen dem bzw. den Telefongesprächen zwischen C. und dem Beklagten 1 im Januar 2006 und dem Entscheid, den Kongress 2006 nicht durchzuführen bzw. zu verschieben, habe ihres Wissens keine Verwaltungsratssitzung der Beklagten 2 stattgefunden (EV E. R. S. 3 unten; S. 8 oben nach Vorhalt von kläg. act. 35). Nachdem sie auf die Gesprächsnotiz von A. D. (kläg.