13) hingewiesen, aber den Eindruck gehabt, dass E. R. und M. B. nicht dazu Stellung hätten nehmen wollen, da die Beklagten die Entscheidung, den Kongress abzusagen, schon getroffen hätten. Er habe unter Hinweis auf das E-Mail vom 20. Januar auch auf die finanziellen Konsequenzen hingewiesen (EV C. S. 4). Schliesslich habe er sich dem Fait accompli beugen müssen, wobei beschlossen worden sei, dass die Parteien einen gemeinsamen Brief verfassen und diesen gemeinsam unterschreiben würden (EV C. S. 4 unten).