E. R. und M. B. hätten von vorne herein nicht über die praktische Organisation des Kongresses im März sprechen wollen, sondern nur darüber, dass die Beklagten den Kongress nicht im März durchführen, sondern verschieben wollten. E. R. und M. B. seien mit einer schon ziemlich vorgefassten Meinung oder sogar Entscheidung zum Treffen vom 24. Januar 2006 gekommen (EV S. 2 f.). Er habe am 24. Januar ganz deutlich auf sein E-Mail vom 20. Januar (kläg. act. 13) hingewiesen, aber den Eindruck gehabt, dass E. R. und M. B. nicht dazu Stellung hätten nehmen wollen, da die Beklagten die Entscheidung, den Kongress abzusagen, schon getroffen hätten.