Nachher habe er Telefongespräche mit dem Beklagten 1 und auch ein Gespräch an der Beerdigung geführt, in welchen sie sich nach seinem Verständnis darauf geeinigt hätten, den Kongress – natürlich mit gewissen Änderungen – wie vorgesehen durchzuführen. Insbesondere am 13. Januar 2006 habe er ein Telefongespräch von G. aus mit dem Beklagten 1 geführt, in welchem sie sich eine halbe Stunde lang über den neuen Plan unterhalten hätten, wie sie den Kongress durchführen würden, und insbesondere die Verteilung der Moderation der einzelnen Blöcke. Sie seien dann zu einer Einigung gekommen. Er sei damals davon ausgegangen, dass die Beklagten den Kongress durchführen wollten.