aa) C. führte aus, am 2. Januar 2006 sei die Todesanzeige erschienen, die er einem Schreiben an die Referenten, Sponsoren und den Beklagten 1 beigelegt habe, in dem er erklärt habe, die Klägerin bzw. er selber würde alles tun, um den für den März 2006 vorgesehenen Kongress durchzuführen. Nachher habe er Telefongespräche mit dem Beklagten 1 und auch ein Gespräch an der Beerdigung geführt, in welchen sie sich nach seinem Verständnis darauf geeinigt hätten, den Kongress – natürlich mit gewissen Änderungen – wie vorgesehen durchzuführen.