Es sei beschlossen worden, die Absage auf gemeinsamem Briefpapier zu kommunizieren; der Versand sei von Deutschland aus erfolgt. b) An der Verhandlung vom 29. Juni 2010 führte das Handelsgericht die Einvernahmen von C. und Dr. E. R. je als Partei sowie C. B., A. D. und M. B. als Zeuginnen durch (vgl. die Einvernahmeprotokolle, nachfolgend EV). © Kanton St.Gallen 2025 Seite 15/31 Publikationsplattform St.Galler Gerichte