© Kanton St.Gallen 2025 Seite 11/31 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Vereinbarung unterschrieben, die den Fall einer Verhinderung regelt, würde es ihnen selbst beim Nachweis einer Krankheit nicht gelingen, den kausalen Einfluss der Krankheit auf den Vertragsabschluss nachzuweisen. Denn der Zweck der Vereinbarung (Ziff. I.) war die Übernahme des Kongresses.