Im gleichen Schreiben auf Seite 3 spricht Rechtsanwältin Dr. E. R. in anderem Zusammenhang selber davon, die Beklagten hätten die Rechte am Kongress erworben. Dies ergibt sich auch aus dem ganzen Verhalten der Klägerin, die den Kongress z.B. noch im Juni 2007 auf ihrer Homepage weiter als durch die Beklagten 1 und 2 übernommen ankündigte, im Unterschied zum Januar 2006 aber nicht mehr mit konkretem Verschiebungsdatum (vgl. kläg. act.