© Kanton St.Gallen 2025 Seite 6/31 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 3. Die Aktivlegitimation ist vorliegend gegeben: Es klagt lediglich die Klägerin, obwohl auch D. Vertragspartner war. C., der unbestrittenermassen Alleinerbe von D. ist, hat jedoch alle Rechte aus dem Vertrag an die Klägerin abgetreten (kläg. act. 32).