Ohne seine Mitwirkung habe die Vereinbarung an Wert verloren; es blieben nur noch die spärlichen Unterlagen. 4. Am 12. Juni 2007 reichte die Klägerin die vorliegende Klage mit dem eingangs wiedergegebenen Rechtsbegehren ein. Die Beklagten 1 und 2 beantragten mit © Kanton St.Gallen 2025 Seite 5/31 Publikationsplattform St.Galler Gerichte