Hinblick auf die Durchführung des Kongresses trotz des Todes von D. (vgl. z.B. kläg. act. 6 und 10). Am 13. Januar 2006 fand ein Telefongespräch zwischen C. und dem Beklagten 1 statt, dessen Inhalt aber umstritten ist: Nach C. ging es um Detailabsprachen zur Moderation (Klage Rz 64, 65 und kläg. act. 10), gemäss dem Beklagten 1 nur um eine allgemeine Besprechung der neuen Ausgangslage und deren Überprüfung (Duplik Rz 147, 148 und 152).