20) habe es sich nur um einen Prospekt-Entwurf gehandelt, in der Anzeige für den Kongress sei der Beklagte 1 noch nicht als Co-Moderator aufgeführt gewesen. Für 2007 und 2008 sind für D. und die Klägerin Royalties von 32% der Einnahmen vorgesehen, jedoch so, dass die ersten EUR 250'000.-- mit den der Klägerin bezahlten EUR 500'000.-- verrechnet werden können. Am Kongress 2007 ist ein gemeinsamer Auftritt von D. und vom Beklagten 1 vorgesehen; die Organisation erfolgt durch die Beklagten 1 und 2, welche an dieser Stelle mit E. Seminare AG benannt werden. Für den Kongress 2008 gilt die gleiche Organisation;