3. a) D., "Grandseigneur der Kommunikationsberatung“, der den Kongress Managing Change aufgebaut hatte, wollte – damals 86 Jahre alt – sich vom Kongress zurückziehen und suchte eine Lösung für die Weiterführung. So wird dies in der Präambel der Vereinbarung (kläg. act. 1) umschrieben, wobei umstritten ist, ob die Beklagten oder die Klägerin und/oder D. die Initiative ergriffen hatte. Die Frage braucht, da vorliegend nicht von Bedeutung, nicht entschieden zu werden.