Mit der vorliegenden Klage vom 12. Juni 2007 fordert die Klägerin von den Beklagten 1 und 2 gestützt auf Art. 97 OR (Vertragsverletzung) entgangenen Gewinn (EUR 517'228.18) und Schadenersatz für Auslagen (EUR 15'130.88) für den abgesagten Kongress 2006 sowie den nicht erzielten, vertraglich vereinbarten © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/31 Publikationsplattform St.Galler Gerichte