enthalten ist. Über die finanzielle Wiedergutmachung gemäss Ziff. 4 des Rechtsbegehrens gemäss Replik wird das Gericht nach erfolgter Auskunftserteilung entscheiden. 4. [Prozesskosten] HG_2006_65.doc - 47 - Das Handelsgericht hat entschieden: 1. Die Beklagte wird verpflichtet, bei Vollstreckbarkeit des Entscheides der Klägerin über den Umfang der seit dem 5. Februar 2004 ausgelieferten Federkernmaschinen, die eine Federwendevorrichtung aufweisen, welche wie folgt umschrieben ist: