Überführen der Federn ermöglicht. Es stelle sich für den Fachmann die im Zusammenhang mit Äquivalenzbetrachtungen zentrale Frage, ob das Austauschmittel, also die lineare Hin- und Herbewegung an einer separaten Führung, überhaupt dieselbe technische Wirkung erzielt, wie das im Patentanspruch beschriebene Lösungsmittel, also die umlaufende Bewegung um eine zentrale Drehachse. Eine objektive Gleichwirkung liege hier jedoch nicht vor. Vorliegend könne keine Rede davon sein, dass der Fachmann ein lineares Hin- und Herbewegen des Drehtellerpaars in Betracht gezogen hätte.