bereits ausgeliefert worden seien, seien Drehstationen nach neuem A.-Maschinendesign nachgeliefert und eingebaut worden. Bei Maschinen, die ab Juni 2005 zur Auslieferung gelangt seien, sei das neue A.-Maschinendesign bereits ab Werk eingebaut worden (bekl.act. 8, 9). Die Änderung bestehe darin, dass der Schwenkmechanismus für das Drehscheibenpaar ganz aufgegeben worden sei, und stattdessen das Drehscheibenpaar beim Transfer einer Feder linear verschoben werde (vgl. bekl.act. 9; Klageantwort Rz. 91 ff., insbes. Rz. 96). Die Klägerin ergänzte in der Replik den Klagegrund und das Rechtsbegehren (neue Ziff. 2) um die neue, von der Klägerin behauptete Verletzungsform (Replik Rz. 3)