2. Die Beklagte führte aus, nachdem sie im Februar/Juli 2005 von der Klagepatentanmeldung Kenntnis erlangt habe, habe sie sich entschlossen, den Transfermechanismus an ihren Maschinen zu ändern. Bei einigen wenigen Maschinen, die vom Februar 2004 bis April 2005 HG_2006_65.doc - 42 -