Der Experte wies in diesem Zusammenhang mit überzeugender Begründung darauf hin, dass die erfindungsgemäss gestellte Aufgabe vorliegend darin bestehe, die Federn in eine vorgebbare und jederzeit änderbare Winkellage auszurichten. Diese Ausrichtung solle jedoch für den Fachmann klar erkennbar nicht an einem beliebigen Ort erfolgen, sondern zwischen der Aufnahme an einem Transportstern und der Abgabe an ein Transportbandpaar mit Hilfe eines Transferelements. Diese Aufgabenstellung sei ausserdem vor dem Hintergrund des objektiv nächstliegenden Stands der Technik zu sehen, der durch die DE 000 00 009 (bekl. act. 10) gebildet werde.