Er hat unter Hinweis auf die Anmeldeunterlagen – wie bereits ausgeführt worden ist – einlässlich begründet, weshalb es für die Lösung der patentgemässen Aufgabe eine Rolle spielt, ob das Drehtellerpaar mit den Federn sich linear von der Übernahmestelle zur Übergabestelle hin und her bewegt oder auf einem Kreisbogensegment um eine zentrale beabstandete Drehachse (vgl. Plädoyernotizen Klägerin S. 13). Wenn die ursprünglichen Anmeldeunterlagen unter Berücksichtigung der darin enthaltenen technischen Information sachgerecht berücksichtigt werden, besteht ein entscheidender Unterschied, ob sich die Drehteller auf einer Kreisbogenbahn um die zentrale Drehachse drehen oder sich auf einer