dd) Der Experte hielt schliesslich, wie erwähnt, fest, durch die Streichung des Merkmals der Lagerung um die zentrale Drehachse habe auch eine Erweiterung durch Verallgemeinerung stattgefunden. In teilweiser Abweichung von den Kriterien bei der blossen Streichung eines Merkmals sei eine Verallgemeinerung insbesondere auch dann nicht zulässig, wenn die Verallgemeinerung für den Fachmann naheliegend gewesen wäre.