Ohne den Hinweis auf das Drehen der Federn, beim Überführen der Federn vom Transportstern zu den Transportbändern, gehe es offensichtlich nicht. Aufgrund dieser Überlegungen, die einleuchtend sind und vom Gericht nachvollzogen werden können, kommt der Experte zum Schluss, dass die Überprüfung der Streichung des Merkmals auch dem Wesentlichkeitstest, wie er insbesondere in der Entscheidung T 331/87 umschrieben wird, nicht standhalte (Gutachten zum Teilverzicht S. 11 oben).