HG_2006_65.doc - 36 - Drehachse") abzuweichen. Es sei insbesondere nicht ersichtlich, weshalb der Fachmann den ursprünglichen Unterlagen unmittelbar und eindeutig entnehmen könne, dass kinematisch beliebig andere Lösungen für die Transferfunktion des Drehtellerpaars möglich sein sollten. Den ursprünglichen Anmeldeunterlagen könne nicht einmal andeutungsweise entnommen werden, dass jede Form des Federtransfers, ob "linear" oder "bogen- bzw. kreisförmig umlaufend", vom Schutzbereich erfasst sein könnte (Gutachten zum Teilverzicht S. 10 unten).