Aufgrund dieser nachvollziehbar und einlässlich begründeten Ausführungen des Experten ist davon auszugehen, dass erfindungsgemäss die Transferfunktion nach der Abnahme vom Transportstern in einer rotativen Bewegung des Drehtellerpaars durch Lagerung um eine zentrale Drehachse erfolgt (Gutachten zum Teilverzicht S. 8 ff.). Der Experte führte weiter aus, aufgrund sämtlicher Ansprüche, Beschreibungsteile und Zeichnungen in den ursprünglichen Unterlagen sehe der Fachmann keine Veranlassung, von diesem Lagerungs- und Bewegungsprinzip ("rotative Bewegung des Drehtellerpaars durch Lagerung um eine zentrale