Die Ausführungen der Klägerin (Eingabe vom 12.11.2009 Rz. 69), dass die Federn allein schon durch die Drehung des Drehtellerpaars um die eigene Achse in eine beliebige und jederzeit abänderbare Drehwindelendstellung gebracht werden könnten, würden an der Sache vorbeigehen: Das Drehtellerpaar übernehme nämlich erfindungsgemäss die Funktion des Transferelements zum Überführen der Federn vom Transportstern zu den Transportbändern. Zur Lösung der gestellten Aufgabe müsse die Erfindung daher offenbaren, wie das Drehtellerpaar seine Transferfunktion erfüllt.