Was der Fachmann somit der ursprünglichen Anmeldung unmittelbar und eindeutig entnehmen könne, sei die Ausgestaltung und Funktion des Transferelements, mit dessen Hilfe die erfindungsgemäss gestellte Aufgabe gelöst werde. Demnach sei mindestens ein antreibbare Drehtellerpaar auf eine ganz bestimmte Art und Weise geführt und gelagert, damit es seine Funktion als Transferelement überhaupt erfüllen kann.