Vielmehr sei dieses Merkmal Bestandteil der Erfindungsdefinition in der Beschreibungseinleitung. Demnach sei die Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass das Transferelement mindestens ein antreibbares, sich beabstandet gegenüberliegendes Drehtellerpaar umfasst, dessen gemeinsame Drehachse in einem Abstand zu einer zentralen Drehachse umlaufend gelagert ist. Was der Fachmann somit der ursprünglichen Anmeldung unmittelbar und eindeutig entnehmen könne, sei die Ausgestaltung und Funktion des Transferelements, mit dessen Hilfe die erfindungsgemäss gestellte Aufgabe gelöst werde.