Es stelle sich aber auch noch die Frage, ob es hier tatsächlich ausschliesslich um die Erweiterung eines Patentanspruchs durch Streichung eines Merkmals gehe oder nicht auch um die Erweiterung eines Patentanspruchs durch Verallgemeinerung eines Merkmals. Bereits im Gutachten (S. 22 3. Absatz) habe er auf die Problematik der Verallgemeinerung hingewiesen und ausgeführt, dass es nicht zulässig sei, ein spezielles Merkmal durch einen umfassenden allgemeinen Ausdruck zu ersetzen, wenn durch diesen allgemeinen Ausdruck erstmals neue spezielle Merkmale und insbesondere ursprünglich nicht offenbarte Äquivalente eingefügt werden.