Dies bejahte auch der Experte, allerdings hielt er zu Recht fest, dass die Einschränkung nicht ausreicht, solange das Drehtellerpaar nicht umlaufend um eine zentrale Drehachse gelagert ist, weil dieser bloss teilweise vorgenommene Teilverzicht im Vergleich zur Prioritätsanmeldung immer noch eine unzulässige Erweiterung darstellt. Entscheidend und vom Experten geprüft und zu Recht verneint wurde die Zulässigkeit der Anspruchsänderung im Erteilungsverfahren des IGE mit Blick auf den Offenbarungsgehalt der ursprünglichen Anmeldeunterlagen.