Am 30. September 2009 wurde die neue Patentschrift CH 000 003 C 1 publiziert (Beilage 1 zur Eingabe der Klägerin vom 06.10.2009, Ger.act. 206a). Es ist zunächst zu prüfen, ob die neuen Vorbringen der Klägerin betreffend Teilverzicht rechtzeitig vorgebracht worden sind.