erweitert. Der Experte hielt deshalb zutreffend fest, dass die beantragten Änderungen offensichtlich auf eine Erweiterung der ursprünglich eingereichten Ansprüche abgezielt hätten. Zutreffend ist der vom Experten festgehaltene Grundsatz, dass die Streichung eines Merkmals aus einem Patentanspruch in der Regel unzulässig ist.