Wie der Experte dann zutreffend ausführte, wird die erfindungsgemässe Aufgabe nur noch darin gesehen, dass das Transfermittel die Federn auf eine beliebige Art und Weise in eine frei wählbare Drehwinkelendstellung bringt, wobei offen bleibt, welche Bewegung die einzelnen Federn beim Überführen vom Transportstern zum Transportband zurückführen. In Übereinstimmung mit dem Experten ist entgegen den Behauptungen der Klägerin davon auszugehen, dass die kennzeichnenden Anspruchsmerkmale der ursprünglichen Fassung von CH 003 nicht einfach "unwesentlich" sind, sondern den Schutzumfang von CH 003 wesentlich mitbestimmen, was zur Folge hat, dass deren Weglassung den Schutzumfang wesentlich