C.) zu prüfenden Teilverzicht hielt der Experte einleuchtend fest, dass in CH 003 nun Schutz begehrt werde für ein beliebiges Transfermittel, das zum Drehen der Federn ausgestaltet ist, während diese vom Transportstern zum Transportband befördert werden. Wie der Experte dann zutreffend ausführte, wird die erfindungsgemässe Aufgabe nur noch darin gesehen, dass das Transfermittel die Federn auf eine beliebige Art und Weise in eine frei wählbare Drehwinkelendstellung bringt, wobei offen bleibt, welche Bewegung die einzelnen Federn beim Überführen vom Transportstern zum Transportband zurückführen.