3. Auf diese einlässlich begründeten und nachvollziehbaren Ausführungen des Experten kann abgestellt werden. Insbesondere in Bezug auf CH 003 in der Fassung vor dem nachfolgend (unter lit. C.) zu prüfenden Teilverzicht hielt der Experte einleuchtend fest, dass in CH 003 nun Schutz begehrt werde für ein beliebiges Transfermittel, das zum Drehen der Federn ausgestaltet ist, während diese vom Transportstern zum Transportband befördert werden.