dd) Gemäss der Auffassung des Experten ist die Änderung, wonach "Drehteller" durch "Drehteile" ersetzt wird, unzulässig. Diese Änderung betreffe nicht den Anspruch 1, in welchem der Ausdruck "Drehtellerpaar" unzulässigerweise gestrichen worden sei, sondern die neuen abhängigen Ansprüche 4 und 5. Erst im abhängigen Anspruch 6 würden dann gegenüberliegende Drehteile wieder zu einem Drehtellerpaar. Bei der Änderung handle es sich um eine Verallgemeinerung eines Merkmals, weil ein Drehteil strukturell offensichtlich weniger spezifiziert sei als ein Drehteller und erst recht als ein "Drehtellerpaar". Die Änderung werde von der Klägerin in ihrer Eingabe vom 28. Februar 2006 (bekl.act.