aa) Gemäss dem Experten handelt es sich bei der Änderung, wonach das Transferelement zum Drehen der Federn ausgestaltet ist, um eine Erweiterung von Patentanspruch 1, weil das ursprünglich zum Drehen der Federn vorgesehene antreibbare Drehtellerpaar gestrichen bzw. durch ein anderes, breiteres Merkmal ersetzt worden sei. Das Transferelement sei jetzt anspruchsgemäss plötzlich auf irgendeine Weise zum Drehen der Federn ausgestaltet.