20) dem erteilten Patent CH 003 gegenüber stellte und festhielt, im kennzeichnenden Teil des Hauptanspruchs 1 sei an die Stelle des ursprünglich beanspruchten antreibbaren Drehtellerpaares, dessen gemeinsame Drehachse in einem Abstand zu einer zentralen Drehachse umlaufend gelagert ist, ein Transfermittel getreten, das zum Drehen der Federn beim Überführen der Federn vom Transportstern zum Transportband ausgestaltet sei. Während im ursprünglichen Gesuch von Transportbandpaar oder Transportbänderpaar gesprochen werde, werde in CH 003 durchgehend von einem Transportband gesprochen. Der ursprüngliche Begriff Tansferelement sei durch Transfermittel ersetzt worden.