Ziff. 2.1.1). Diesen Überlegungen des Experten ist zu folgen, wobei insbesondere die Ausführungen des Experten als entscheidend hervorzuheben sind, dass bereits mit der in DE 000 00 009 vorgesehenen Wendevorrichtung die Federn um eine HG_2006_65.doc - 22 - zentrale Drehachse X um 180° gewendet werden können, und dieser Vorteil gemäss den Streitpatenten durch einen weiteren Vorteil ergänzt wird, nämlich die jederzeit änderbare Winkellage mit Hilfe des antreibbaren Drehtellerpaars. B. Rechtsbeständigkeit