der fertigen Federkernmatratze den Stoff durchstossen könnten. Bei den Klagepatenten werde die erfindungsgemäss gestellte Aufgabe darin gesehen, eine Vorrichtung zum Ausrichten von Federn bzw. deren Knoten oder generell der Endbereiche in eine vorgebbare und jederzeit änderbare Winkellage zu schaffen, mithin solle die Vorrichtung in der Lage sein, das Positionieren der Federn beim Transport der Federn von einer Federwindemaschine zu einem Federkernmontageautomaten ohne Auswechseln von Maschinenteilen und damit möglichst ohne Stillstandzeiten der Anlage zu ermöglichen (Gutachten S. 9 Ziff. 5.1.2).