1. Im Verlaufe des vorliegenden Verfahrens und insbesondere seit dem Augenschein und der Experteninstruktion vom 18. April 2008 traten verschiedene Gesetzesänderungen in Kraft. Insbesondere traten das revidierte Europäische Patentübereinkommen in der Fassung des Beschlusses des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation vom 28. Juni 2001 (EPÜ 2000) und die dazugehörigen Ausführungsvorschriften am 13. Dezember 2007 in Kraft (vgl. Pedrazzini/Hilti, Europäisches und schweizerisches Patent- und Patentprozessrecht, Bern 2008, S. 42). Darauf ist, soweit erforderlich, nachfolgend einzugehen.