4.8 bis 4.11) und betreffend die Frage der Stufenklagen (Ziff. 5) aus dem Recht zu weisen. Die Klägerin beantragte mit nachträglicher Eingabe vom 9. November 2007 (Ger.act. 86), der prozessleitende Hauptantrag und der Eventualantrag der Beklagten gemäss nachträglicher Eingabe vom 26. Oktober 2007 seien abzuweisen.