7) und neue Vorbringen zur behaupteten Stufenklage (Duplik Ziff. 8). Die Beklagte beantragte mit nachträglicher Eingabe vom 26. Oktober 2007 (Ger.act. 83), die nachträgliche Eingabe der Klägerin vom 12. Oktober 2007 sei aus dem Recht zu weisen. Eventualiter seien die Ausführungen in der nachträglichen Eingabe der Klägerin betreffend die Streitpatente EP 001 und CH 002 (Ziff. 4.1 bis 4.6 sowie HG_2006_65.doc - 17 -