die ergänzten Rechtsbegehren Ziffer 2 - 4 der Replik zu stellen. Die von der Klägerin erst mit der Eingabe vom 15. Mai 2007 eingereichte Patentschrift CH 003 (kläg. act. 11) ist im vorliegenden Verfahren zu berücksichtigen. 4. Nachträgliche Eingaben