bb) Art. 71 PatG setzt voraus, dass eine gleiche oder gleichartige Verletzungshandlung besteht. Wie bereits erwähnt, sind diese Ausdrücke restriktiv zu interpretieren (Blum/Pedrazzini, a.a.O., S. 519 unten). Da gegen eine spätere Klage bezüglich des gleichen Patents und wegen der gleichen oder gleichartigen Handlung die Einrede der Litispendenz HG_2006_65.doc - 14 -