Die Bestimmung von Art. 71 PatG ist wegen ihres Ausnahmecharakters restriktiv zu interpretieren; dies bedeutet etwa, dass die Gleichheit bzw. Gleichartigkeit der Handlung im engeren Sinne der Worte aufzufassen sind (Blum/Pedrazzini, a.a.O., S. 519 unten). c) In Bezug auf die einzelnen Voraussetzungen von Art. 71 PatG ist Folgendes festzuhalten: