Stufenklagen liegen also vor, wenn Verletzungsklagen zeitlich gestaffelt gegen denselben Beklagten wegen desselben Sachverhalts, gestützt auf verschiedene Patente, erhoben werden. Der Kläger hat jedoch die Möglichkeit, glaubhaft zu machen, dass er im ersten Verfahren das zweite Patent nicht ebenfalls geltend machen konnte (P. Heinrich, Kommentar zum Schweizerischen Patentgesetz und Europäischen Patentübereinkommen, 2. Aufl., Bern 2010 [PatG/