Die Beklagte beantragte u.a. am 16. Dezember 2009, es sei eine Hauptverhandlung durchzuführen. Dem Experten sei die Gelegenheit zu geben, die aktuelle Fassung von Anspruch 1 von CH 003 gemäss Eingabe der Klägerin vom 12. November 2009 (Ger.act. 212 S. 8-11) vor der Hauptverhandlung zur Kenntnis zu nehmen, um anlässlich der Hauptverhandlung dazu Stellung nehmen zu können (Ger.act. 215). Die Klägerin beantragte HG_2006_65.doc - 11 -