134 S. 6, 134a, 134b, 135 [Antrag der Beklagten auf Protokoll-Berichtigung], 137 [Stellungnahme der Klägerin], 138, 139 [überarbeitete Fassung des Protokolls]). Am 27. November 2008 erstattete der Experte das Gutachten (Ger.act. 146; nachfolgend Gutachten), wobei er zum Schluss kam, dass der in Patentanspruch 1 der CH 002 und EP 001 beanspruchte Gegenstand der Erfindung gegenüber dem bekannten Stand der Technik auf HG_2006_65.doc - 10 -