Nachdem der Experte und die Parteien Stellung nehmen konnten zu den Expertenfragen des Gerichts (Ger.act. 105, 109, 110, 114, 116), fand am 18. April 2008 die Experteninstruktion, verbunden mit einem Augenschein in den Räumlichkeiten der Beklagten statt. Dabei wurde ein Augenschein an einem Bausatz einer Federwendevorrichtung (herkömmliche Konstruktion, die nicht mehr verwendet wird) durchgeführt. Es wurden Digitalfotos und eine Videoaufnahme erstellt. Die Beklagte zeigte die Federwendevorrichtung an einer aktuellen Maschine (Ger.act. 134 S. 6, 134a, 134b, 135 [Antrag der Beklagten auf Protokoll-Berichtigung], 137 [