eingesetzte Technologie dem Stand der Technik (US-A-0,000,010; DE-A1-000 00 009; kläg.act. 7, 10) entstamme (Klageantwort Rz. 78 ff.). Ferner führte sie aus, sie habe, um jegliches Risiko einer Patentverletzung auszuschliessen, ihre Maschinen anfangs 2005 modifiziert und alle bereits ausgelieferten Maschinen nachträglich umgebaut. Trotz aller bereits vorhandenen Unterschiede zur Lösung des Klagepatents I habe sie den Transfermechanismus an ihren Maschinen in dem Sinne geändert, dass der Schwenkmechanismus für das Drehscheibenpaar ganz aufgegeben worden sei und statt dessen das Drehscheibenpaar beim Transfer einer Feder linear verschoben werde (Klageantwort Rz. 15 ff., 91 ff.).